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ARBEITNEHMER LOHNSTEUERHILFEVEREIN NEUMÜNSTER e.V.
Mitgliedschaft |
Wie werde ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur für ihre Mitglieder tätig werden. Daher ist es notwendig, daß Sie dem Verein beitreten und eine Beitrittserklärung unterschreiben (bei Ehepaaren müssen beide unterschreiben). Die Mitgliedschaft kann ohne Einhaltung einer Frist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden.Was kostet eine Mitgliedschaft?
Unsere Mitgliedsbeiträge liegen im Bereich von 80,00 bis 350,00 Euro. Sie richten sich nach der Höhe der Einnahmen und gehen hervor aus der Beitragsordnung.
Die Aufnahmegebühr für neue und abgelaufene Mitgliedschaften beträgt 20,00 Euro incl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und beinhaltet eine ganzjährige Beratung
und: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar!
Die Stiftung Warentest hat festgestellt:
beitragsstaffel |
Bemessungsgrundlage | Mitgliedsbeitrag | |
(brutto) | (brutto) | |
bis | 30.000 EUR | 80,00 EUR |
bis | 50.000 EUR | 110,00 EUR |
bis | 70.000 EUR | 150,00 EUR |
bis | 90.000 EUR | 190,00 EUR |
bis | 110.000 EUR | 260,00 EUR |
bis | 140.000 EUR | 300,00 EUR |
über | 140.000 EUR | 350,00 EUR |
4. Neben dem Mitgliedsbeitrag nach dieser Beitragsordnung dürfen keine weiteren Beiträge erhoben werden.