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ARBEITNEHMER LOHNSTEUERHILFEVEREIN NEUMÜNSTER e.V.

Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur für ihre Mitglieder tätig werden. Daher ist es notwendig, daß Sie dem Verein beitreten und eine Beitrittserklärung unterschreiben (bei Ehepaaren müssen beide unterschreiben). Die Mitgliedschaft kann ohne Einhaltung einer Frist bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gekündigt werden. 

 

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Unsere Mitgliedsbeiträge liegen im Bereich von 80,00 bis 350,00 Euro. Sie richten sich nach der Höhe der Einnahmen und gehen hervor aus der Beitragsordnung. 

Die Aufnahmegebühr für neue und abgelaufene Mitgliedschaften beträgt 20,00 Euro incl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und beinhaltet eine ganzjährige Beratung 
und: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar!

Die Stiftung Warentest hat festgestellt:

  • jeder vierte Steuerbescheid ist falsch!
  • Millionen Euro werden jährlich verschenkt, weil keine Steuererklärungen abgegeben werden

beitragsstaffel
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Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.01.2022 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
 
  1. Die Aufnahmegebühr für neue und abgelaufene Mitgliedschaften beträgt 20,00 € brutto.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
    Sie richten sich nach der Beitragsbemessungsgrundlage. 
    Diese besteht aus allen Bruttoeinnahmen.
  3. Beitragsstaffel:
Bemessungsgrundlage Mitgliedsbeitrag
(brutto) (brutto)
bis  30.000  EUR 80,00 EUR
bis  50.000 EUR 110,00 EUR
bis  70.000 EUR 150,00 EUR
bis  90.000 EUR 190,00 EUR
bis 110.000 EUR 260,00 EUR
bis 140.000 EUR 300,00 EUR
über 140.000 EUR 350,00 EUR

4. Neben dem Mitgliedsbeitrag nach dieser Beitragsordnung dürfen keine weiteren Beiträge erhoben werden.

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